Die Ergebnisse aus bisher geführten Gesprächen entsprachen nur eingeschränkt den Anforderungen der Raumordnung. Bis zum Vorort-Termin vor einigen Wochen! Die Vertreter von Naturschutz,
Raumordnung und Gemeinde konnten trotz vieler Bedenken ein eindeutiges „JA“ zur Weiterentwicklung der Raumplanung in dieser Sache erarbeiten. Bedingung ist die Entwicklung eines Bebauungsplans,
welcher der Sensibilität der Hanglage Rechnung trägt. Dieser Plan muss entsprechende Aufschließungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen enthalten. Die Baulandbefriedigung des örtlichen Wohnbedarfs
rechtfertigt aber den entstehenden Mehraufwand!
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